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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennt die Firma Laslo nicht an.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen - insbesondere die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

Unsere Angebote sind freibleibend.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

§ 2 - Berechnung

Für die Berechnung unserer Leistungen gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

Die Firma Laslo kann den vereinbarten Preis erhöhen, wenn sie dies mit der genauen Angabe der Berechnung des neuen Preises für eine im Vertrag vereinbarte Leistung darlegt.

Die Firma Laslo kann die vereinbarten Preise erhöhen, wenn die Hersteller / Zulieferer einer vertraglich vereinbarten Ware die Preise erhöhen. § 11 Nr. 1 AGBG bleibt unberührt.

§ 3 - Zahlung

Die Rechnungen der Firma Laslo sind sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners kann die Firma Laslo, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnen.

Die Firma Laslo behält sich vor, Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse auszuführen. Die Höhe der Vorkasse wird auf 20 % des Vertragsentgeltes beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Vertragspartner zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

§ 4 - Gewährleistung

Die Firma Laslo gewährt auf die von ihr erbrachten Leistungen und verkauften Produkte eine Gewährleistung von 6 Monaten.

Die Firma Laslo hat das Recht, an der von ihr erbrachten Leistung die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner ausdrücklich das Recht auf Minderung oder Wandelung vorbehalten.

Die Firma Laslo übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Datenverlust und daraus folgende unmittelbare und mittelbare Schäden.

Der Vertragspartner hat vor den durch die Firma Laslo auszuführenden Arbeiten eine Datensicherung vorzunehmen. Die Datensicherung hat den aktuellsten Stand der auf dem Computersystem befindlichen Daten zu beinhalten.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel aufgrund unsachgemäßer Bedienung , Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchungen oder sonstiger Eingriffe in die gelieferte Ware entstehen. Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn an dem Vertragsgegenstand Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für die Geräte Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware- bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware- schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

Kosten, die der Firma Laslo durch unberechtigte Gewährleistungsrügen entstehen, hat der Vertragspartner zu erstatten. Die Firma Laslo haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung entstehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.

Die Firma Laslo übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften der Software, die nicht vertraglich zugesichert werden.

§ 5 - Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Leistung.

Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

Schadensersatz wegen Überschreitung einer Lieferfrist und wegen Nichterfüllung kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

Die Firma Laslo gewährt keinen Schadensersatz für Schäden die durch die Verwendung von Software hervorgerufen wird.

Die Firma Laslo ist berechtigt, 15 % der Vertragssumme als pauschalen Schadensersatz von dem Vertragspartner zu verlangen, wenn dieser den Vertrag kündigt oder zurücktritt.

§ 6 - Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner bleiben die verkauften Produkte im Eigentum der Firma Laslo.

Der Vertragspartner ist befugt, über die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.

Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Bei Veräußerung , Beschädigung oder Verlust der Produkte wird die Kaufpreisforderung oder die Forderung gegen den für den Verlust oder Beschädigung Verantwortlichen ( oder die Versicherungsgesellschaft ) auf Ersatzleistung ( oder Auszahlung der Versicherungssumme ) schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an die Firma Laslo abgetreten.

Der Vertragspartner ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Produkte und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Kosten einer erforderlichen Intervention der Firma Laslo gegen den Zugriff hat der Vertragspartner zu tragen.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Die Produkte und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 7 - Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Laslo. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche - rechtl. Sondervermögen so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, insbesondere für Wechsel- und Scheckklagen, Frankfurt / Oder oder nach Wahl der Firma Laslo dessen allgemeiner Gerichtsstand.